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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Medservice Stockmann
1. Allgemeines
1.1 Alle Leistungen der Firma Medservice Stockmann liegen diesen Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichenden und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen unserer
ausdrücklichen Zustimmung.
1.2 Die Firma Medservice Stockmann wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Einsatz- / Ausbildungezeiten pünktlich einhalten. Sollte auf Grund von höherer Gewalt
Katastrophen und anderer von uns nicht zu vertretenden Gründen ein Einhalten des Vertrages
nicht möglich sein, wird der Auftraggeber umgehend davon in Kenntnis gesetzt.
1.3 Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail
oder in sonstiger Weise erteilt wurden, sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt wurden.
1.4 Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages werden von uns personenbezogene
Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und
ausschließlich im geschäftlichen Interesse angewendet.
1.5 Im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten bei Einsätzen werden auch diese
Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im
geschäftlichen Interesse angewendet. Diese Daten werden entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben 30 Jahre aufbewahrt.
2. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
2.1 Rechnungen der Firma Medservice Stockmann sind innerhalb von 5 Tagen nach
Rechnungslegung ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Für Neukunden gilt: Übersteigt die Rechnungssumme (netto) einen Betrag von 500,00 €
wird 5 Tage vor Veranstaltungs- /Ausbildungsbeginn 50 % der Gesamtsumme fällig.
2.3 Werden uns nach der Auftragserteilung oder Leistungserbringung Tatsachen bekannt,
welche die Vermögenslage des Auftraggebers ungünstig erscheinen lassen, so sind wir
berechtigt, von eventuellen weiteren Verträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung oder
entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen.
3. Zahlungsverzug
3.1 Sollte 6 Tage nach der Rechnungslegung kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein,
wird eine Zahlungserinnerung mit einem Zahlungsziel von weiteren 5 Tagen erstellt.
3.2 Ab dem 10. Tag nach Rechnungslegung wir automatisch die 1. Mahnung versendet mit einer von 5,00 €. Diese Mahnung ist innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Ausstellung zu
begleichen.
3.3 Sollte nach dieser Frist noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, so wird automatisch
die 2. Mahnung mit einer Mahngebühr von 10,00 € zugestellt. Zahlungsziel ist innerhalb der
nächsten 5 Tage nach Datum der Ausstellung.
3.4 Sollte danach weiterhin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, so wird umgehend ein
Mahnverfahren eingeleitet. Einer weiteren Benachrichtigung bedarf es in diesem Falle
nicht.
4. Stornierungen
4.1 Bei Stornierungen von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir folgende Gebühren für die
Verwaltung und bereits bestelltes Personal:
- 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung / Ausbildung = 10 % des Gesamtnettobetrages
- 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung / Ausbildung = 20 % des Gesamtnettobetrages
- 1 Woche vor der geplanten Veranstaltung / Ausbildung = 50 % des Gesamtnettobetrages
- 3 Tage vor der geplanten Veranstaltung / Ausbildung = 100 % des Gesamtnettobetrages
zuzüglich 19 % MwSt.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtgericht Berlin.
Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit der übringen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt.
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